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Kinderschutz braucht Aufmerksamkeit, fachliche Klarheit und verantwortungsvolles Handeln – zum Schutz und Wohle des Kindes.

Kindeswohlgefährdung

KWG – Schutzauftrag und Gefährdungseinschätzung gemäß SGB VIII §8a

Wichtig ist uns

  • im Erkennen „gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung“ geschulte und sensibilisierte Fachkräfte
  • Abwendung von KWG durch frühzeitiges Erkennen möglicher Anhaltspunkte
  • vertrauensvolle und partnerschaftliche Kooperation zwischen öffentlichem und freien Träger zum Wohle des Kindes

Wir bieten

  • zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ ausgebildete Mitarbeiter
  • „Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes“ zwischen öffentlichem und freiem Träger als verpflichtender Leitfaden
  • Ersteinschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung (KWG) nach dem Lüttringhaus-Modell durch zwei Fachkräfte
  • Protokollierung der Einschätzung
  • gemeinsame Planung von Maßnahmen zur Abwendung der KWG mit dem öffentlichen Träger (Sicherstellungsaufträge)
  • Begleitung bei der Umsetzung und Überprüfung der Schutzvereinbarung

Ziel ist

  • die Gewährleistung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen
  • die Gewährleistung einer altersgerechten Erziehung und Entwicklung
  • die Abwendung der Kindeswohlgefährdung (KWG)