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KWG – Schutzauftrag und Gefährdungseinschätzung gemäß SGB VIII §8a
- im Erkennen „gewichtiger Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung“ geschulte und sensibilisierte Fachkräfte
- Abwendung von KWG durch frühzeitiges Erkennen möglicher Anhaltspunkte
- vertrauensvolle und partnerschaftliche Kooperation zwischen öffentlichem und freien Träger zum Wohle des Kindes
- zur „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ ausgebildete Mitarbeiter
- „Vereinbarung zur Sicherung des Kinderschutzes“ zwischen öffentlichem und freiem Träger als verpflichtender Leitfaden
- Ersteinschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung (KWG) nach dem Lüttringhaus-Modell durch zwei Fachkräfte
- Protokollierung der Einschätzung
- gemeinsame Planung von Maßnahmen zur Abwendung der KWG mit dem öffentlichen Träger (Sicherstellungsaufträge)
- Begleitung bei der Umsetzung und Überprüfung der Schutzvereinbarung
- die Gewährleistung des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen
- die Gewährleistung einer altersgerechten Erziehung und Entwicklung
- die Abwendung der Kindeswohlgefährdung (KWG)