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Kinder brauchen Schutz, Verlässlichkeit und einen sicheren Rahmen – wir geben Begleitung, die Sicherheit schafft und Beziehungen achtsam ermöglicht.

Umgangsbegleitung

Begleitete Übergabe bei Umgängen

Wichtig ist uns

  • Parteilichkeit für das Kind/die Kinder
  • Transparenz und Neutralität in den Streitigkeiten (Ehe/Familie/Pflegefamilie)
  • Lösungs- und Zukunftsorientierung, systemischer Ansatz bei Beratungsgesprächen
  • genaue (vertragliche) Vereinbarungen und Regeln mit allen Beteiligten für den Umgangskontakt
  • Vereinbarung klarer Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Gewährleistung des Kindeswohls

Wir bieten

  • begleitete Übergabe bei Umgängen
  • beratende Umgangsbegleitung nach langen Kontaktunterbrechungen mit Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung der Umgangskontakte
  • begleiteter Umgang mit Beratung der Beteiligten bei indirekter Kindeswohlgefährdung
  • beaufsichtigende und kontrollierende Umgangsbegleitung bei gesicherter Kindeswohlgefährdung
  • Umgangsbegleitung bei Eltern mit kulturell bedingten Konflikten (z. B.: binationale Familien, Migrationsfamilien)

Ziel ist

  • Eltern-Kind-Kontakte in Situationen zu ermöglichen, in denen eine indirekte Gefährdung des Kindes besteht bzw. nicht ausgeschlossen werden kann
  • die Einhaltung der Wohlfahrtsklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB)
  • die Schaffung einer neutralen Umgebung für das Kind
  • das positive Erleben des fehlenden Elternteils für das Kind
  • die Unterstützung des Kindes in der neuen Situation und die Verbesserung der Beziehungsqualität
  • die Etablierung verbindlicher Absprachen auf der Elternebene
  • die Beratung der beteiligten Familienmitglieder zur Verbesserung der Kommunikationsebene
  • die eigenverantwortliche Organisation und verlässliche Durchführung der Umgangskontakte durch die Eltern, ohne das Kindeswohl zu gefährden