Skip to main navigation
Skip to main content
Skip to page footer
Begleitete Übergabe bei Umgängen
- Parteilichkeit für das Kind/die Kinder
- Transparenz und Neutralität in den Streitigkeiten (Ehe/Familie/Pflegefamilie)
- Lösungs- und Zukunftsorientierung, systemischer Ansatz bei Beratungsgesprächen
- genaue (vertragliche) Vereinbarungen und Regeln mit allen Beteiligten für den Umgangskontakt
- Vereinbarung klarer Konsequenzen bei Nichteinhaltung
- Gewährleistung des Kindeswohls
- begleitete Übergabe bei Umgängen
- beratende Umgangsbegleitung nach langen Kontaktunterbrechungen mit Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung der Umgangskontakte
- begleiteter Umgang mit Beratung der Beteiligten bei indirekter Kindeswohlgefährdung
- beaufsichtigende und kontrollierende Umgangsbegleitung bei gesicherter Kindeswohlgefährdung
- Umgangsbegleitung bei Eltern mit kulturell bedingten Konflikten (z. B.: binationale Familien, Migrationsfamilien)
- Eltern-Kind-Kontakte in Situationen zu ermöglichen, in denen eine indirekte Gefährdung des Kindes besteht bzw. nicht ausgeschlossen werden kann
- die Einhaltung der Wohlfahrtsklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB)
- die Schaffung einer neutralen Umgebung für das Kind
- das positive Erleben des fehlenden Elternteils für das Kind
- die Unterstützung des Kindes in der neuen Situation und die Verbesserung der Beziehungsqualität
- die Etablierung verbindlicher Absprachen auf der Elternebene
- die Beratung der beteiligten Familienmitglieder zur Verbesserung der Kommunikationsebene
- die eigenverantwortliche Organisation und verlässliche Durchführung der Umgangskontakte durch die Eltern, ohne das Kindeswohl zu gefährden